Der Entwurf des Voranschlages 2026 liegt zwei Wochen hindurch in der Zeit vom
2. Bis 16. Dezember 2025 während den Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Der Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2025 liegt zwei Wochen hindurch in der Zeit vom 2. Bis 16. Dezember 2025 während den Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Auf Grund von Ausbrüchen der Geflügelpest ("Vogelgrippe") in Gebieten in Niederöster-reich wurde die BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsver-ordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart. Kundmachung Beilage 1 Beilage 2
Kundmachung
über die Wahl der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters und des Gemeindevorstandes
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