Atzenbrugg





 

Verordnung der BH über Besuchsverbote


Zur Vermeidung der Verbreitung von SARS-CoV-2 ("Coronavirus") und zum Schutz der Kurgäste, Patienten und Patientinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gilt ein Besuchsverbot in den Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation im gesamten Verwaltungsbezirk.

Verordnung





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