Atzenbrugg





 

Erhöhung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe ab Jänner 2021


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Der NÖ Landtag hat am 7. Mai 2020 eine Erhöhung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen, die letzte Angleichung erfolgte im Jahre 2011. In Anbetracht der seither verstrichenen Zeit soll nunmehr eine Anpassung der Höhe der Seuchenvorsorgeabgabe per 1. Jänner 2021 erfolgen, um den Kaufkraftverlust der letzten zehn Jahre zumindest teilweise auszugleichen.


Aufgrund dieser Novelle des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes ist die Erlassung neuer Abgabenbescheide erforderlich, die in den nächsten Tagen an alle betroffenen Haushalte zugestellt werden.

Als Berechnungsbasis dient das jährlich abgeführte Behältervolumen für ihren Restmüll. Die Abgabe beträgt zukünftig für ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Liter € 15,00 und für jede weiteren angefangenen 1.000 Liter € 4,40; für eine 80 l oder 120 l Restmülltonne wird somit eine geringe Erhöhung von bisher EUR 13,50 auf EUR 15,00 pro Jahr erfolgen. Der jährlich zu zahlende Betrag wird jedem Haushalt mittels Bescheid in den nächsten Tagen mitgeteilt werden. Ein extra Zahlschein wird nicht versendet, aus verwaltungsökonomischen Gründen wird die Abgabe wie bisher gemeinsam mit der Restmüllgebühr im Zuge der Vorschreibung für Haus- und Grundbesitzabgaben von den Gemeinden eingehoben und zweckgebunden direkt dem Land Niederösterreich zugeführt.

Die Seuchenvorsorgeabgabe dient der Förderung von Maßnahmen der Prophylaxe und der Sicherung von Grundlagen zur Bekämpfung von epidemiologischen Bedrohungen im Humanbereich. Weiters dient die eingehobene Abgabe der Vorsorge von Tierseuchen nach dem Tierseuchengesetz des Bundes.

Auf der Homepage des Landes Niederösterreich werden die Fragen zur Seuchenvorsorgeabgabe (FAQ) beantwortet. Bitte nutzen Sie dazu folgenden Link:

https://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/FAQs_zur_Seuchenvorsorgeabgabe.html


Atzenbrugg, 26.1.2021



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