Atzenbrugg




Amtstafel & Termine




 

Verordnung der BH über Waldbrand


Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Verordnung

Präzision d. WaldbrandVO

Atzenbrugg, 08.04.2020



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