Atzenbrugg





 

COVID-19, Aufstellen von Maibäumen nicht zulässig


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Aus gegebenem Anlass darf darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der derzeitigen COVID-19 Krise das Aufstellen von Maibäumen nicht zulässig ist.

Nur dann, wenn das Aufstellen eines solchen Maibaumes ohne "Teilnehmer", beispielsweise lediglich durch eine Firma oder durch Gemeindebedienstete und zwar im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgt, ist die Zulässigkeit gegeben. Auch in diesem Fall sind die Sicherheitsbestimmungen beispielsweise der ein Meter Abstand oder das Tragen von Schutzmasken einzuhalten.

Den Feuerwehren ist das Aufstellen eines Maibaumes nicht erlaubt, da der bezugnehmende Ausnahmetatbestand der Verordnung für sie nicht gilt.



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