Atzenbrugg





 

NÖ COVID-19 MASSNAHMENBEGLEITVERORDNUNG:


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Ab 17.11.2021 tritt die NÖ COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung in Kraft, die ergänzend zu den bundesrechtlichen Vorgaben eine erweiterte FFP2-Maskenpflicht vorsieht:


Kunden im Gastgewerbe haben am Weg zum bzw. vom Platz eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt nicht für die Verabreichung und Konsumation von Speisen und Getränken im Freien (also etwa bei Imbissständen oder auf Weihnachtsmärkten).

Weiters haben Kunden in Innenräumen von Kultureinrichtungen, wie insbesondere Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und -arenen eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Ausnahmen der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung von der Verpflichtung eine Maske zu tragen (etwa für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder aus gesundheitlichen Gründen) bleiben davon unberührt.



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